Die Stärke von Auxilia zeigt sich in der Begleitung der/s Betreuerin/s während dem gesamten Arbeitsverhältnis. Eine stete Begleitung, die Zufriedenheit bei der betreuten Person bewirkt und auch bei deren Familie.
Die Bezugsperson muss regelmäßig:
- ermitteln, ob die/der eingestellte Betreuer/in von Verhalten und Charakter mit der zu pflegenden Person übereinstimmt.
- durch Evaluierungsbesuche die Qualität und Quantität der Pflegearbeit der/s Betreuerin/s ermitteln auch im Zusammenhang mit multimedialen Geräten.
- mit der Betreuerin zusammenarbeiten und Vorschläge unterbreiten, um wenn nötig den Service zu korrigieren/verbessern.
- die Wünsche der assistierten Person notieren und bei Auxilia einreichen.
- zwischen Betreuer/in und assistierter Person vermitteln.
- beim Ersatz bzw. der Integration der/s Betreuerin/s helfen.
- die Arbeitsstunden der/s Betreuerin/s monatlich sammeln und überprüfen.
- den Lohnstreifen der betreuten Person aushändigen, für die Bezahlung der/s Betreuerin/s.
- mit der Familie zusammen arbeiten für die Integrität des Dienstes der/s Betreuerin/s im Falle von Krankheit, Ferien, Verletzungen der/s Betreuerin/s.
- kooperieren um die logistische Situation zwischen betreuter Person und Betreuer/in zu verbessern.
- beratend zur Seite stehen und pflegerische Problematiken lösen.
- bei Interesse einen regelmäßigen Bericht erstellen über die Zufriedenheit des Kunden und zur Qualität des Services der/s Betreuerin/s.
- Maßnahmen und Aktivitäten fördern, die die relationalen Grundbedürfnisse der assistierten Person befriedigen, und auch jene der Assistenz.
